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   BVerwG, 17.12.1964 - I C 130.63   

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BVerwG, 17.12.1964 - I C 130.63 (https://dejure.org/1964,72)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1964 - I C 130.63 (https://dejure.org/1964,72)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1964 - I C 130.63 (https://dejure.org/1964,72)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Klage gegen die Versagung einer Baugenehmigung - Unzulässigkeit einer Klage wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses - Bürgerlich-rechtliche Befugnis zur Bebauung des Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 20, 124
  • NJW 1965, 1497 (Ls.)
  • NJW 1965, 551
  • NJW 1965, 928 (Ls.)
  • MDR 1965, 321
  • DÖV 1965, 280
 
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Wird zitiert von ... (34)

  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Denn eine derartige verfahrensrechtliche Befugnis der Baugenehmigungsbehörde, einen Bauantrag wegen fehlenden Antragsinteresses abzulehnen, hat jedenfalls keine drittschützende Funktion: Der Senat hat in seinem Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG IV C 49.71 - (BVerwGE 42, 115 [116]) unter Weiterentwicklung des Urteils des I. Senats vom 17. Dezember 1964 - BVerwG I C 130.63 - (BVerwGE 20, 124 [126]) ausgeführt, daß das Eigentum oder ein vergleichbares Recht nicht Voraussetzung einer Baugenehmigung, sondern daß umgekehrt das Fehlen einer solchen Berechtigung nur unter bestimmten Umständen ein verfahrensrechtlicher Grund sei, die beantragte Genehmigung zu versagen; das beruhe darauf, daß der Anspruch auf Baugenehmigung nicht erst in Art. 14 Abs. 1 GG, sondern in der Entfaltungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG seine Grundlage finde.
  • BVerwG, 23.03.1973 - IV C 49.71

    Bau- oder Bebauungsgenehmigung für den Nichteigentümer eines Grundstücks

    Ein solcher Fall kann bei fehlender (und nach Lage der Dinge auch nicht erreichbarer) privatrechtlicher Berechtigung gegeben sein: An einer (Bau-)Genehmigung, die sich mit Rücksicht auf die privatrechtlichen Verhältnisse nicht verwirklichen läßt, hat der Antragsteller kein schutzwürdiges Interesse; die zur Entscheidung berufene Behörde ist daher zwar nicht verpflichtet, wohl aber berechtigt, die Genehmigung allein aus diesem Grunde zu verweigern (vgl. dazu - teilweise in Fortbildung des Urteils vom 17. Dezember 1964 - BVerwG I C 130.63 - in BVerwGE 20, 124 [126 f.] - die Beschlüsse vom 31. Oktober 1966 - BVerwG IV B 129.65 - [BlfGBW 1967, 78] , vom 10. August 1967 - BVerwG IV CB 210.65 - [S. 5] , vom 29. Februar 1968 - BVerwG IV B 43.66 - [S. 2] und das Urteil vom 10. Mai 1968 - BVerwG IV C 8.67 - EPlaR I 4 b BVerwG 5.68/3 [IV] sowie Gierth DVBl. 1967, 848 ff., Kienzle NJW 1965, 1497 f., Menger/Erichsen a.a.O. und Schwerdtfeger a.a.O. insbes.
  • BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 169.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis des Bundesbeauftragten für

    Zutreffend ist die Ausgangsüberlegung des Oberverwaltungsgerichts, daß derjenige, der den Erlaß eines begünstigenden Verwaltungsaktes beantragt, ein Interesse an der begehrten behördlichen Entscheidung haben muß (BVerwGE 75, 304 (307) [BVerwG 13.01.1987 - 9 C 53/86]; 42, 115 [BVerwG 23.03.1973 - IV C 2/72]; vgl. auch BVerwGE 20, 124).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1994 - 8 S 1470/94

    Fehlendes Sachbescheidungsinteresse für einen Bauantrag wegen offensichtlich

    In Rechtsprechung und Literatur ist jedoch andererseits anerkannt, daß ein Bauantrag im Hinblick auf entgegenstehende private Rechte Dritter wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses bzw. Antragsinteresses als unzulässig abgelehnt werden kann (grundlegend BVerwG, Urt. v. 17.1.1964 - I C 130.63 - BVerwGE 20, 124; Urt. v. 23.3.1973 - IV C 49.71 - BVerwGE 42, 115; vgl. Urt. des erk. Gerichtshofs v. 8.5.1969 - III 655/67 - BRS 22 Nr. 146), um die Baurechtsbehörde von unnötiger und nutzloser Verwaltungstätigkeit zu entlasten.

    Die in § 59 Abs. 3 LBO zum Ausdruck kommende grundsätzliche Trennung des Baugenehmigungsverfahrens von den privatrechtlichen Aspekten der Verwirklichung des Bauvorhabens selbst läßt eine (ausnahmsweise) Berücksichtigung entgegenstehender privater Rechte Dritter im Rahmen des Sachbescheidungs- oder Antragsinteresses für das Verwaltungsverfahren jedoch nur dann zu, wenn die entgegenstehenden privaten Rechte Dritter offensichtlich sind und d e s h a l b  die Baugenehmigung für den Bauantragsteller ersichtlich nutzlos wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.1.1964 - a.a.O - Urt. des erk. Gerichtshofs v. 8.5.1969 - a.a.O.-).

  • BGH, 11.12.1992 - V ZR 204/91

    Schadensersatz wegen Baubeschränkung bei Grundstückskauf

    Mithin hatte das Land im Baugenehmigungsverfahren - von hier nicht einschlägigen Ausnahmefällen abgesehen (vgl. BVerwG NJW 1965, 551 und BRS 27 Nr. 130) - keine Befugnis, seine privaten Rechte aus der Dienstbarkeit zu berücksichtigen.
  • VGH Bayern, 27.01.2017 - 15 B 16.1834

    Schutz "klassischer Gewerbenutzung" vs. Teilumnutzung einer Lagerhalle für das

    Die in Art. 68 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 BayBO zum Ausdruck kommende grundsätzliche Trennung des Baugenehmigungsverfahrens vom Privatrecht lässt ausnahmsweise eine Berücksichtigung entgegenstehender privater Rechte Dritter im Rahmen des Sachbescheidungsinteresses und damit auch des Rechtsschutzinteresses nur dann zu, wenn entgegenstehende private Rechte Dritter offensichtlich bestehen und deshalb die Baugenehmigung für den Bauantragsteller ersichtlich nutzlos wäre (vgl. VGH BW, U. v. 18.11.1994 a. a. O. m. w. N.; speziell im Fall einer rechtskräftigen zivilgerichtlichen Klärung: BVerwG, U. v. 17.12.1964 - I C 130.63 - BVerwGE 20, 124 ff. = juris Rn. 8 f.; vgl. auch Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer, Die neue Bayerische Bauordnung, Stand: Oktober 2016, Art. 68 Rn. 52; Lechner in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Stand: August 2016, Art. 68 Rn. 167).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2008 - 10 A 2795/05

    Wann ist Schließung einer Baulücke rücksichtslos?

    Urteil vom 17.12.1964 - I C 130.63 -, BVerwGE 20, 124 (126), kann aus dieser Regelung derjenige, der zur Bauausführung privatrechtlich nicht befugt ist, nicht das Recht herleiten, dass ihm die öffentlich-rechtliche Baugenehmigung erteilt werden müsse.
  • BVerwG, 21.10.1968 - IV C 13.68

    Auf die Beeinträchtigung öffentlicher Belange gestützte Nachbarklage des

    Selbst wenn feststünde, daß zivilrechtliche Gründe die Bebauung verhindern, wäre die Behörde nicht verpflichtet, die Baugenehmigung abzulehnen, sondern nur dazu berechtigt (vgl. BVerwGE 20, 124).
  • BVerwG, 10.02.1988 - 4 B 11.88
    Mit seiner Entscheidung ist es - anders als die Beschwerde meint - nicht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1964 - BVerwG 1 C 130.63 - (BVerwGE 20, 124) und vom 23. März 1973 - BVerwG 4 C 49.71 - (BVerwGE 42, 115) abgewichen.

    Dies hat der beschließende Senat - teilweise in Fortbildung des Urteils vom 17. Dezember 1964 - BVerwG 1 C 130.63 - (a.a.O.) - bereits rechtsgrundsätzlich geklärt: Ein schutzwürdiges Interesse des Antragstellers an der (Bau-)Genehmigung kann immer dann fehlen, wenn diese sich mit Rücksicht auf die privatrechtlichen Verhältnisse nicht verwirklichen läßt (vgl. BVerwGE 42, 115 [BVerwG 23.03.1973 - IV C 49/71] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 09.10.1981 - 4 C 9.78

    Umfang der Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung

    Ob gleichwohl ausnahmsweise die Teilungsgenehmigung mangels Erschließungsmöglichkeit versagt werden darf, wenn im Zeitpunkt des Antrages auf Genehmigung der Teilung zum Zwecke der Bebauung offenkundig ist, daß das Grundstück schlechterdings und unter keinen Umständen je erschließungsfähig werden wird - dann mag es bereits an einem schutzwürdigen Antragsinteresse fehlen (vgl. dazu BVerwGE 20, 124 [126] und BVerwGE 42, 115 [118] zur Bedeutung zivilrechtlicher Hindernisse, die einer Baugenehmigung entgegenstehen) -, ist hier nicht zu entscheiden; denn das Berufungsgericht hat in tatsächlicher Hinsicht festgestellt, daß immerhin drei Erschließungsmöglichkeiten in Betracht kommen.
  • VG Ansbach, 07.06.2021 - AN 9 K 19.02494

    Mögliche Grenzbebauung im unbeplanten Innenbereich bei Einfügen des Vorhabens in

  • VG Ansbach, 21.11.2018 - AN 3 K 18.01977

    Aufhebung einer Baugenehmigung

  • VG Düsseldorf, 18.01.2023 - 9 K 8832/21

    Treu und Glauben, Frist, Abstandsfläche, Carport, Garage, Wandhöhe, Grenze,

  • BVerwG, 08.11.1974 - IV B 125.74

    Umfang der Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung

  • VG Köln, 23.09.2015 - 23 K 2782/14

    Nachbarrechtliche Bedenken gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - 7 A 4459/19

    Abriss einer Hauswand als von der Baugenehmigung nicht gedeckte Maßnahme

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - 7 A 4460/19

    Abriss einer Hauswand als von der Baugenehmigung nicht gedeckte Maßnahme

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.1995 - 1 L 89/94
  • BVerwG, 01.06.1979 - 4 B 108.79

    Verpflichtung der Baugenehmigungsbehörde zur Verweigerung einer Genehmigung aus

  • BVerwG, 11.05.1979 - 4 B 94.79

    Verpflichtung der Baugenehmigungsbehörde zur Verweigerung der Genehmigung aus

  • VG Ansbach, 22.06.2018 - AN 3 K 17.02515

    Unbeachtlichkeit eines privaten Fischereirechts bei Baugenehmigung für die

  • BVerwG, 24.07.1986 - 4 B 129.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 08.03.1974 - IV B 13.74

    Baurechtliche Ausgestaltung der Regelung des Grenzabstandes für An- oder

  • BVerwG, 11.02.1971 - IV B 2.71

    Baugenehmigung für eine Garage

  • BVerwG, 09.04.1970 - IV B 12.70

    Annahme einer nachbarschützenden Wirkung bei Art. 50 der Bayerischen Bauordnung

  • BVerwG, 10.02.1971 - IV B 3.71

    Klage gegen den Nachbarn wegen Unterschreitung des Grenzabstandes -

  • VG Trier, 12.07.2006 - 5 K 178/06

    Wasserrechtliche Genehmigung für Steganlage an einem Gewässer.

  • VG München, 27.06.1995 - M 16 K 94.3604

    Anspruch auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis für einen approbierten Arzt;

  • BVerwG, 29.02.1968 - IV B 43.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Genehmigung einer

  • BVerwG, 10.08.1967 - IV CB 210.65

    Anforderungen an das Vorliegen eines nachbarrechtlichen Anspruchs auf Aufhebung

  • VG Gelsenkirchen, 23.02.2023 - 5 K 3622/22
  • BVerwG, 15.12.1966 - IV B 210.66

    Berufen einer Baugenehmigungsbehörde auf zivilrechtliche Gründe bei der Prüfung

  • BVerwG, 31.10.1966 - IV B 129.65

    Rechtsmittel

  • VG Berlin, 07.05.1976 - I A 5.75

    Beantragung einer Fällgenehmigung für eine Birke ; Ablehnung einer Genehmigung

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